Am 19. Januar 2019 ist das hundertjährige Jubiläum der ersten Wahl, an der Frauen teilgenommen haben. In diesem Zusammenhang bekräftigt der Deutsche Familienverband seine Forderung nach einem Wahlrecht von Geburt an
(Berlin). Die Befürworter des Frauenwahlrechts haben lange dafür gestritten, dass überhaupt Frauen wählen können. Kinder und Jugendliche sind vom Wahlrecht bis heute ausgeschlossen. „Ein allgemeines Wahlrecht muss allen Staatsbürgern zugänglich sein. Es widerspricht diesem Grundsatz, wenn nur Volljährige wählen dürfen“, sagt Dr. Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes (DFV).
Das Wahlrecht ab Geburt entspricht den Erfordernissen des Grundgesetzes, wonach alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht. Notwendig ist eine Änderung von Artikel 38 Absatz 2 GG demzufolge wahlberechtigt ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. „Unser Vorschlag ist so einfach wie logisch: Wahlberechtigt ist jeder Staatsbürger. Wir befürworten eine Gesetzesänderung, dass das Wahlrecht solange treuhänderisch von den Eltern ausgeübt wird, bis das Kind die Wahlmündigkeit erreicht“, sagt Zeh.
Gegenwärtig wird 13 Millionen jungen Bürgerinnen und Bürgern das Recht zu wählen vorenthalten. Zum 100. Jubiläum der ersten Wahl mit Beteiligung von Frauen weist der DFV darauf hin, dass das Wahlrecht ab Geburt jungen Frauen Gehör verschaffen und frauenpolitisch wirksam sein würde.
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ist es dringend notwendig, dass Mädchen und Jungen wahlberechtigt sind. „Wenn die Gesellschaft immer älter wird, geraten die Bedürfnisse von Kindern und ihren Familien ins Hintertreffen“, sagt der Verbandspräsident. Schon heute ist mehr als ein Drittel der Wahlberechtigten über 60 Jahre alt. Ab 2040 werden Menschen ab einem Alter von 60 Jahren etwa 45 Prozent der Wahlberechtigten stellen. „In einer immer älter werdenden Demokratie, die von Mehrheiten abhängig ist, läuft die Kinder- und Familienpolitik zunehmend Gefahr unberücksichtigt zu bleiben. Das wäre eine Bankrotterklärung für die Zukunft unserer Gesellschaft“, so Zeh.
Um auf das Wahlrecht ab Geburt aufmerksam zu machen, hat der Deutsche Familienverband unter der Schirmherrschaft von Renate Schmidt, Bundesfamilienministerin a.D., die Kampagne „Nur wer wählt, zählt!“ ins Leben gerufen. Umfangreiche Informationen finden sich unter wahlrecht.jetzt
18. Januar 2019
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