(Berlin). Das Bundessozialgericht sieht keine verfassungsrechtliche Pflicht, Familien in den Beiträgen zur Rentenversicherung zu entlasten. „Obwohl in der heutigen Anhörung Verfahrensfehler der Beklagten zu einer Rückverweisung an die Vorinstanzen führten, gehen die Familien optimistisch in die entscheidenden Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht“, sagte der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes, Sebastian Heimann.
„Das Bundessozialgericht hat heute nicht den Mut gefunden, Eltern Gerechtigkeit zu verschaffen. Doch die betroffenen Familien geben nicht auf, für eine verfassungsgemäße Beitragsgestaltung in den Sozialversicherungen zu streiten!"
In den heute verhandelten Revisionsverfahren ging es um die Frage, ob es mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes vereinbar ist, dass Eltern und Kinderlose mit den gleichen finanziellen Beiträgen belastet werden - obwohl Mütter und Väter mit der Kindererziehung zusätzlich einen generativen Beitrag zur Rentenversicherung leisten. Schon 2001 urteilte das Bundesverfassungsgericht in seinem „Pflegeversicherungsurteil“, dass Eltern nicht doppelt belastet werden dürfen und dass die anderen Zweige der Sozialversicherungen – also auch die Rentenversicherung – auf diese Ungerechtigkeit hin überprüft werden müssen. Das ist bis heute nicht ernsthaft geschehen.
„Die Familien sehen nun optimistisch und hochmotiviert nach Karlsruhe“, sagt der DFV-Bundesgeschäftsführer. „Denn dort warten bereits mehrere vom DFV und dem Familienbund der Katholiken (FDK) unterstützte Verfassungsbeschwerden auf Annahme. Unter anderem klagen 376 Familien gegen die verfassungswidrige Beitragsgestaltung des Pflegevorsorgefonds.“
Bei dem Anliegen der Kläger geht es nicht um eine unspezifische Benachteiligung von Familien. „Familienblinde Sozialversicherungsbeiträge sind ein erhebliches Armutsrisiko für Eltern und ihre Kinder“, so Heimann. „Nach Berechnungen des DFV und des FDK wird im Horizontalen Vergleich deutlich sichtbar, dass bereits eine Familie mit zwei Kindern durch Steuern und Abgaben in die Armut gedrängt wird.“
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20. Juli 2017
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